Die wichtigste Aufgabe des abwehrenden Brandschutzes besteht im Löschen eines Brandes. Allerdings wird auch zunehmend eine Verringerung der Begleitschäden zur Aufgabe des abwehrenden Brandschutzes. Denn begleitende Brandschäden kommen zum Primärschaden, der durch das Feuer verursacht wurde, erschwerend hinzu. Zu diesen Folgeschäden oder Sekundärschäden zählen unter anderem Rauchschäden, Löschwasserschäden, Umweltschäden und Ausfallschäden.
Die Begriffe Retten, Löschen, Bergen und Schützen erläutern die Maßnahmen und Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes:
Mit dem Begriff Retten werden die Sofortmaßnahmen beschrieben die eine Lebensgefahr von Menschen abwenden sollen. Solche Maßnahmen sind beispielsweise das Befreien von Menschen aus einer Lage aus der sie sich nicht selbst befreien können durch technische Rettungsmaßnahmen oder auch Erste Hilfe zur Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit.
Das Löschen eines Feuers ist wohl die Aufgabe mit der die Feuerwehr am meisten verbunden wird. Das Löschen ist ein wichtiger Teil des abwehrenden Brandschutzes und bedeutet das Bekämpfen eines Feuers unter Zuhilfenahme der technischen Feuerwehrausrüstung.
Bergen ist das Sicherstellen von Sachen, aber auch die Bergung von Tieren und toten Menschen.
In den Bereich Schützen, der auch teilweise dem vorbeugenden Brandschutz zuzurechnen ist, gehört unter anderem die Bereitstellung von Feuersicherheitswachen bei öffentlichen Veranstaltungen. Aber auch die Kontrolle von Löscheinrichtungen ist ein Teil dieser Maßnahmen des abwehrenden Brandschutzes.
Was für die Durchführung des abwehrenden Brandschutzes äußerst wichtig ist, ist die Prüfung der Erfordernis von entsprechenden Löschanlagen sowie der Existenz von Alarm- und Einsatzplänen zur Schadensbegrenzung.
Ein Alarmplan gibt Verhaltensregeln, beispielsweise für Mitarbeiter eines Betriebes an, wie zu verfahren ist, wenn ein Alarm ausgelöst wurde.
Ein Feuerwehrplan wird meist vom Unternehmen in Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr erstellt. Der Feuerwehrplan dient der Feuerwehr in einem Einsatzfall zur ersten Orientierung in einem Gebäude. Gibt es besondere Gefahrenstellen, werden diese durch genormte Symbole gekennzeichnet. Auch die in einem Gebäude vorhandenen Löscheinrichtungen müssen im Feuerwehrplan durch genormte Zeichen beschrieben sein.
Für die Feuerwehr sind Lagerlisten im Brandfall sehr wichtig. Solche Lagerlisten sollten an einem Ort sein, der im Brandfall ungefährdet ist. Schließlich können von dort gelagerten Stoffen im Brandfall Gefahren ausgehen. In Sicherheitsdatenblättern oder Unfallmerkblättern können diese Gefahren gelistet sein.
Ein weiterer wichtiger Punkt im abwehrenden Brandschutz ist das Löschmittel. Nicht jeder Brand lässt sich mit Wasser löschen. So gibt es für jede Art des brennbaren Stoffes das geeignete Löschmittel. Die verschiedenen Stoffe werden in die Brandklassen A, B, C, D und F unterteilt.
Brandklasse A: brennbare feste Stoffe (außer Metalle) Beispiel: Holz, Textilien, Papier
Brandklasse B: brennbare flüssige Stoffe, Beispiel: Benzin, Alkohol, Lack
Brandklasse C: brennbare gasförmige Stoffe, Beispiel: Gase wie Butan, Methan, Wasserstoff
Brandklasse D: brennbare Metalle, Beispiel: Aluminium, Magnesium, Lithium
Brandklasse F: brennbare Öle und Fette, Beispiel: Speiseöl, Frittierfett
Den verschiedenen Brandklassen können verschiedene Löschmittel zugeordnet werden. So lassen sich Metallbrände am besten mit Metallbrandpulver löschen. Wasser eignet sich nur für Brände von brennbaren festen Stoffen, also Brandklasse A. Schaum kann in der Brandklasse A und B, also auch für brennbare flüssige Stoffe, eingesetzt werden. ABC-Löschpulver ist, wie der Name schon sagt am vielfältigsten, da es bei Bränden von Stoffen der Brandklassen A bis C eingesetzte werden kann.
Niemals darf Wasser für Brände der Brandklasse F eingesetzt werden, denn es droht eine gefährliche Fettexplosion.