Versicherungsschutz für Mitglieder des BVRD

Deutschland | am 15.07.2011 - 15:34 Uhr | Aufrufe: 1339
Kommentare (0) | Bilder (1) | Videos (0)

Rettungsdienst Topbox.jpg 

Vereinshaftpflicht

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Vereins und deren Mitglieder aus der Betätigung im Interesse und für die Zwecke des versicherten Vereins.

Deckungssummen:

* 2.000.000 Euro für Personenschäden
* 500.000 Euro für Sachschäden
* 100.000 Euro für Vermögensschäden (bis max. das 3-fache pro Versicherungsjahr)

Im Rahmen der Vereinshaftpflicht gelten auch Ausstellungen / Messen, die der Offentlichkeit zugänglich sind mitversichert.

Rechtsschutz

a) Universal-Straf-Rechtsschutz:

Mitversichert sind Ordnungswidrigkeiten, fahrlässig und vorsätzlich begehbare Straftaten bezüglich der beruflichen Tätigkeit. z.B. Abwehr einer Anzeige wegen dem Vorwurf der" Unterlassenen Hilfeleistung" oder "Körperverletzung".

b) Arbeitnehmerrechtsschutz:

Versichert sind Verbandsmitglieder als natürliche Personen, also Rettungssanitäter /- assistenten in ihrer Funktion als Arbeitnehmer.
* Schadenersatzrechtsschutz
* Arbeitsrechtsschutz (SB 500 Euro) (z.B. für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit Arbeitgebern)
* Sozialgerichtsrechtsschutz (für alle gerichtlichen Streitigkeiten mit gesetzlichen Sozialversicherungsträgern (BG, KV, Rentenvers.)

c) Fahrer-Rechtsschutz:

Versichert sind Verbandsmitglieder als Führer eines Motorfahrzeuges im Einsatz als Rettungssanitäter / -assistent.
* Schadenersatz-Rechtsschutz (z.B. für die Geltendmachung von erlittenem Schaden nach einem Verkehrsunfall im Rettungseinsatz {Schmerzensgeld})
* Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (z.B. Wiedererlangung der Fahrerlaubnis)
* Straf-Rechtsschutz (z.B. Körperverletzung, nach einem Verkehrsunfall im Rettungseinsatz)
* Rechtsschutz
* Deckungssummen:
** Verfahrenskosten bis 250.000 Euro
** Strafkaution bis 100.000 Euro

Diensthaftpflicht für das Rettungspersonal

Umfang der Dienst-Haftpflichtversicherung

Die Dienst-HV schützt die Mitglieder vor Rückgriffs- und Haftungsansprüchen des Dienstherrn bei Schäden in Ausübung ihrer Tätigkeit als Rettungssanitäter und Rettungsassistent.

Deckungssummen pro Versicherungsfall:

* 2 Mio. für Personenschäden
* 1 Mio. bei Sach- und Vermögensschäden.

Mitversichert ist:

* Geräte- und Geräte-Regress-HV: d.h. schützt vor Haftpflicht- u. Regressansprüchen aus Schäden durch den dienstlichen Umgang mit Geräten des Dienstherrn (an und durch diese Geräte) bis max. 10.000€Euro.
* Dienstfahrzeug-Regress-HV: d.h. schützt vor Haftpflicht- u. Regressansprüchen des Dienstherrn bei Schäden an und durch Kfz, Wasser- oder Schienenfahrzeugen des Dienstherrn bei Dienstfahrten. (bis max. 100.000 Euro)
* Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen bis 500 Euro
* Schüsselschäden (außer Tresor- u. Möbelschlüsseln) bis 50.000 Euro.
* Auslandsschäden bei dienstlichen Reisen bis 1 Jahr

Generell gilt eine Selbstbeteiligung von 200 Euro pro Schadenfall für Sach- und Vermögensschäden.

Hinweis: Eine Unfallversicherung besteht seit 2005 nicht mehr !

Quelle: BVRD
Text: Versicherungsbüro Eberlein

Dem Beitrag angehängte PDF-Datei(en) zum Download:
Hinterlegte Stichworte (Tags)
Bilder und Videos zu diesem Beitrag
Empfehlungen von anderen Nutzern
Jetzt mit Facebook Connect auf retter.tv anmelden

Um diese Funktion zu nutzen,
müssen Sie ein registriertes Mitglied von retter.tv sein.

Sie wollen aktiv an retter.tv teilnehmen, dann melden
Sie sich jetzt kostenlos an.

weiter zur Anmeldung