Versicherungsschutz für Mitglieder des BVRD
Vereinshaftpflicht
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Vereins und deren Mitglieder aus der Betätigung im Interesse und für die Zwecke des versicherten Vereins.
Deckungssummen:
* 2.000.000 Euro für Personenschäden
* 500.000 Euro für Sachschäden
* 100.000 Euro für Vermögensschäden (bis max. das 3-fache pro Versicherungsjahr)
Im Rahmen der Vereinshaftpflicht gelten auch Ausstellungen / Messen, die der Offentlichkeit zugänglich sind mitversichert.
Rechtsschutz
a) Universal-Straf-Rechtsschutz:
Mitversichert sind Ordnungswidrigkeiten, fahrlässig und vorsätzlich begehbare Straftaten bezüglich der beruflichen Tätigkeit. z.B. Abwehr einer Anzeige wegen dem Vorwurf der" Unterlassenen Hilfeleistung" oder "Körperverletzung".
b) Arbeitnehmerrechtsschutz:
Versichert sind Verbandsmitglieder als natürliche Personen, also Rettungssanitäter /- assistenten in ihrer Funktion als Arbeitnehmer.
* Schadenersatzrechtsschutz
* Arbeitsrechtsschutz (SB 500 Euro) (z.B. für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit Arbeitgebern)
* Sozialgerichtsrechtsschutz (für alle gerichtlichen Streitigkeiten mit gesetzlichen Sozialversicherungsträgern (BG, KV, Rentenvers.)
c) Fahrer-Rechtsschutz:
Versichert sind Verbandsmitglieder als Führer eines Motorfahrzeuges im Einsatz als Rettungssanitäter / -assistent.
* Schadenersatz-Rechtsschutz (z.B. für die Geltendmachung von erlittenem Schaden nach einem Verkehrsunfall im Rettungseinsatz {Schmerzensgeld})
* Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (z.B. Wiedererlangung der Fahrerlaubnis)
* Straf-Rechtsschutz (z.B. Körperverletzung, nach einem Verkehrsunfall im Rettungseinsatz)
* Rechtsschutz
* Deckungssummen:
** Verfahrenskosten bis 250.000 Euro
** Strafkaution bis 100.000 Euro
Diensthaftpflicht für das Rettungspersonal
Umfang der Dienst-Haftpflichtversicherung
Die Dienst-HV schützt die Mitglieder vor Rückgriffs- und Haftungsansprüchen des Dienstherrn bei Schäden in Ausübung ihrer Tätigkeit als Rettungssanitäter und Rettungsassistent.
Deckungssummen pro Versicherungsfall:
* 2 Mio. für Personenschäden
* 1 Mio. bei Sach- und Vermögensschäden.
Mitversichert ist:
* Geräte- und Geräte-Regress-HV: d.h. schützt vor Haftpflicht- u. Regressansprüchen aus Schäden durch den dienstlichen Umgang mit Geräten des Dienstherrn (an und durch diese Geräte) bis max. 10.000€Euro.
* Dienstfahrzeug-Regress-HV: d.h. schützt vor Haftpflicht- u. Regressansprüchen des Dienstherrn bei Schäden an und durch Kfz, Wasser- oder Schienenfahrzeugen des Dienstherrn bei Dienstfahrten. (bis max. 100.000 Euro)
* Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen bis 500 Euro
* Schüsselschäden (außer Tresor- u. Möbelschlüsseln) bis 50.000 Euro.
* Auslandsschäden bei dienstlichen Reisen bis 1 Jahr
Generell gilt eine Selbstbeteiligung von 200 Euro pro Schadenfall für Sach- und Vermögensschäden.
Hinweis: Eine Unfallversicherung besteht seit 2005 nicht mehr !
Quelle: BVRD
Text: Versicherungsbüro Eberlein
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