Notfallsanitätergesetz wird im Bundesrat verhandelt
Empfehlungen zu Änderungen im Notfallsanitätergesetz
Der Gesundheitsausschuss, der Finanzausschuss und der Ausschuss für innere Angelegenheiten befürchtet vor allem eine Kostenexplosion für die Länder. Laut der Empfehlung sind die Kosten, die auf die Länder in Folge des Notfallsanitätergesetzes zukommen, nicht ausreichend dargelegt. Deshalb raten die Ausschüsse dazu den Entwurf zu überarbeiten, um zusätzliche Belastungen für die Haushalte der Länder zu vermeiden. Doch nicht nur die Finanzierung bereitet den Ausschüssen Sorge. Die Ausschüsse empfehlen außerdem, dass in den Gesetzesentwurf mit aufgenommen wird, dass die Ausbildungsanwärter körperlich für den Beruf geeignet sein müssen. Bisher ist nur aufgenommen, dass künftigen Notfallsanitäter gesundheitlich zur Ausübung des Berufes in der Lage sein müssen. Die Ausschüsse empfehlen nun, dass der Begriff „körperlich“ mit in das Gesetz aufgenommen wird. Schließlich könne ein künftiger Notfallsanitäter durchaus gesund sein, aber dennoch körperlich nicht in der Lage, den Beruf auszuüben. Deshalb soll laut Ansicht der Ausschüsse im Gesetz bereits festgelegt werden, dass nur Menschen diesen Beruf ergreifen, die auch physisch dazu in der Lage sind. Am 23. November werden die Empfehlungen des Ausschusses schließlich im Bundesrat besprochen werden und erst dann wird sich zeigen, welche Vorschläge auch eventuell Beachtung finden.

DBRD setzt sich für Notfallsanitätergesetz ein
An dem Prozess der Entwicklung des Notfallsanitätergesetzes war der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e.V maßgeblich beteiligt. Die Verantwortlichen des DBRD engagieren sich auch weiterhin für die Verabschiedung des Berufsgesetzes und so hat sich der 1. Vorsitzende des DBRD Marco K. König mit den Bundestagsabgeordneten Jens Ackermann (FDP) sowie Lothar Riebsamen (CDU) getroffen. Beide Abgeordneten sind federführend mit der Gesetzgebung zum Notfallsanitätergesetz beschäftigt. Der Vorsitzende des DBRD hat mit den Abgeordneten über die Entwicklungen gesprochen, die sich seit dem Referentenentwurf zum Notfallsanitätergesetz ergeben haben und ihnen für ihr Engagement und die gute Zusammenarbeit gedankt.
Teaserbild: retter.tv Archivbild
Artikelbild: DBRD
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