Laut der GUV R 191 müssen Feuerwehrstiefel auf Grund der besonderen Einsatzbedingungen im Feuerwehrdienst einer Vielzahl, nach Art und Umfang unterschiedlichen Einwirkungen und Beanspruchungen gerecht werden.
Sie müssen insbesondere eine Schutzwirkung bieten gegen:
• Verletzung des Fußes durch herabfallende Gegenstände,
• Stichverletzungen der Fußsohle durch Hineintreten in spitze Gegenstände,
• Verletzungen durch Umknicken,
• Kälte und Nässe,
• Verbrennungen des Fußes,
• elektrischen Strom und
• statische Aufladung.
Gleichzeitig sollten die Sicherheitsstiefel den Unterschenkel gegen die angeführten Gefährdungen schützen. Die Anforderungen werden von folgenden Sicherheitsstiefeln (Gummi oder Leder) erfüllt:
• als Lederstiefel nach DIN EN 345-1 S3 und DIN EN 345-2 FPA der Form C als Schnürstiefel oder der Form D als Schaftstiefel oder
• als Vollgummistiefel oder Gesamtpolymerstiefel nach DIN EN 345-1 S5 und DIN EN 345-2 FPA der Form D als Schaftstiefel.
Anmerkung: DIN EN 345 wurde inzwischen ersetzt durch DIN EN 15090
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