Leichlingen: Ampel per Gerichtsbeschluss?
Das Amtsgericht Leverkusen stellte fest, dass sie Stadt Leichlingen in der Vergangenheit ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht korrekt nachgekommen ist. Dies hieß es im Leichlinger Tiefbauamt. Auslöser für das Verfahren war ein Unfall, der sich vor einiger Zeit im Einmündungsbereich Tiergarten/Moltkestraße der Bahnunterführung ereignete.
Gerichtsbeschluss bringt Betroffene zum Handeln
Nun soll die neue Ampel per Gerichtsbeschluss kommen. Der Rechtsanwalt Christoph Strieder betont jedoch, dass ein Gericht einer Stadt nicht vorschreiben dürfe, dass und wo sie Ampeln aufzustellen habe. Richter könnten jedoch feststellen, dass die Stadt ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Ein solcher Gerichtbeschluss bringe den Betroffenen meist schnell zum Handeln. Sonst müsse die Kommune gegebenenfalls Schadensersatz zahlen.
Zusätzliche Wartezeit durch neue Ampel
Die Stadt Leichlingen installiert nun eine zusätzliche Ampel. Die Ausschachtungsarbeiten sind in vollem Gange. An beiden Seiten des Tunnels bilden sich längere Staus. Ab Montag werden nun die neuen Kabel gelegt. Die neue Ampel soll künftig wie bisher den Verkehr durch die Bahnunterführung regeln. Zusätzlich soll die neue Ampelanlage auch jene Fahrzeuge mit einbeziehen, die aus dem Sträßchen Im Tiergarten kommen. Die Verkehrsteilnehmer werden künfig wohl länger am Tunnel Moltkestraße warten müssen. Denn für die Straße Im Tiergarten muss nun eine zusätzliche, vierte Ampelphase in den Ablauf eingefügt werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Bild: retter.tv Archivbild



