Mit bis zu 80km/h durch die Straßen: Dieser E-Roller brachte seine Besitzerin ins Krankenhaus
Nach eigenen Angaben befuhr die Frau den Fahrradweg, als sie - vermutlich aufgrund eines Fahrfehlers - stürzte. Sie trug keinen Helm. Ein Rettungswagen brachte sie in ein Krankenhaus, dass die 27-jährige aber nach ambulanter Behandlung wieder verlassen konnte.
Kein Helm, keine Versicherung und ein illegales Roller-Modell
Recherchen des Verkehrskommissariats ergaben, dass ihr Roller, ein "SXT Ultimate Pro 7" keine Betriebserlaubnis in Deutschland hat und somit nicht für die Benutzung im öffentlichen Verkehrsraum zugelassen war. Dieses Modell kann nach Herstellerangaben eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erreichen – In Deutschland erlaubt sind höchstens 20km/h. Auf die Rollerfahrerin kommt jetzt eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz – denn ein Versicherungskennzeichen hatte sie auch nicht - und einer Straftrat gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz zu.
Für das Führen von E-Scootern gelten besondere Bestimmungen.
Die Polizei rät, sich vor der Nutzung mit den entsprechenden Hinweisen und Voraussetzungen vertraut zu machen. E-Scooter sind Elektrokleinstfahrzeuge und damit Kraftfahrzeuge, für die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h bis 20km/h gilt. Sie müssen eine Vorder- und eine Hinterradbremse, eine Klingel und Beleuchtung haben. Zudem müssen die Roller eine Allgemeine Betriebserlaubnis besitzen, um auf öffentlichen Wegen genutzt zu werden. Ein Führerschein wird zwar nicht gebraucht, aber der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt, der E-Scooter darf bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h fahren, benötigt ein Versicherungskennzeichen sowie eine entsprechende Haftpflichtversicherung inklusive selbstklebender Versicherungsplakette. Zudem dürfen Gehwege, Busspuren und Fußgängerzonen nicht befahren werden. Da es selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit zu schwersten Kopfverletzungen kommen kann, ist es ratsam, aber keine Pflicht, einen Helm zu tragen. Zudem gelten dieselben Promillegrenzen wie bei Autofahrern.
Quelle Text und Bild: Kreispolizeibehörde Olpe

