Petition: Absenkung des Grenzwertes auf 0,0 Promille
Seit 1. August 2007 gelten in Deutschland die 0,0 Promille-Grenzen. Diese ist aber nur gültig für Fahranfänger in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Bei genauerer Betrachtung wird deutlich, dass es noch weitere Unterscheidungen gibt:
- 0,0 ‰: Für Fahranfänger in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres (OWi gem. § 24c StVG).
- 0,0 ‰: für Fahrzeugführer, die gewerblich ein Kraftfahrzeug führen, für das ein Personenbeförderungsschein (Bus, Taxi) notwendig ist (§ 8 Abs. 3 Ziff. 1 BOKraft).
- 0,3 ‰: Bei schuldhafter Verwicklung in einen Verkehrsunfall oder alkoholtypischer Fahrweise.
- 0,5 ‰ im Blut oder 0,25 mg/l in der Atemluft ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten: Fahrverbot, im Wiederholungsfall Überprüfung der Fahreignung im Rahmen einer MPU.
- 1,1 ‰: Absolute Fahruntüchtigkeit (Fahreignung ist auch ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten nicht mehr gegeben): Verkehrsstraftat, Entzug der Fahrerlaubnis
- 1,6 ‰ oder zweimaliges Fahren unter Alkoholeinfluss: Medizinisch-Psychologische Untersuchung vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
1,6 Prozent der Unfälle aufgrund von Alkohol
Laut einer Studie aus dem Jahre 2010 sind 1,6 Prozent der über 2,4 Millionen polizeilich erfassten Unfälle auf Alkoholkonsum im Straßenverkehr zurückzuführen. Damit wurde jeder elfte Verkehrstote das Opfer eines Alkoholunfalls. Bei 1.000 Alkoholunfällen wurden 23 Getötete und 332 Schwerverletzte verzeichnet. Die Verletzungsfolgen sind bei Unfällen unter Alkoholeinfluss deutlich schwerer als im Durchschnitt.
Alkoholabbau von Person zu Person verschieden
Die Resorption (Alkoholaufnahme) und Elimination (Alkoholabbau) im Körper ist von Person zu Person unterschiedlich. D.h. eine Person mit 0,9‰ könnte noch ohne weiteres ohne Auffälligkeiten ein Fahrzeug führen und eine andere Person mit 0,2‰ nicht mehr.
Petition: Forderung von 0,0 Promille Grenze für alle
Der Alkoholkonsum trübt die Sinne, die Reaktionsfähigkeit und das Verantwortungsbewusstsein des Menschen, auch schon bei kleinsten Mengen. Laut Petition wird daher gefordert, die Gesetze in Deutschland so zu ändern dass folgendes gilt:
0,0‰: Für ALLE Fahrzeugführer die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, egal ob privater oder gewerblicher Natur, ohne Altersbeschränkung.
Quelle: Deutscher Bundestag
Bild: Christian Kirstges

