

In Niedersachsen wird das Brandschutzgesetz geändert und soll künftig Feuerwehrleute bei Gesundheitsschäden im Dienst besser absichern.

In Sachsen-Anhalt ist künftig etwas geplant, was jegliche Rettungsdienste ungemein freuen dürfte: Bald sollen auch Mitarbeiter von Ordnungsämtern und nicht mehr nur die Polizei gegen Gaffer vorgehen dürfen, die im Einsatzfall stören.

In Sachsen-Anhalt sollen Feuerwehrleute künftig zwei Jahre länger im Dienst bleiben dürfen. Bisher war mit 65 Jahren Schluss. Grund dafür ist anhaltender Personalmangel.

Die geplante Neuregelung des Brandschutzgesetzes in Schleswig-Holstein, die die Offenlegung der Kameradschaftskassen vorsah, sorgte vergangenes Jahr bei den Feuerwehren für Empörung (retter.tv berichtete). Nun haben die Feuerwehren einen Änderungsantrag ausgearbeitet.

Das neue Brandschutzgesetz soll am 1. Januar in Kraft treten. In Zukunft können dann Freiwillige Feuerwehren in Schleswig-Holstein Kinderabteilungen einrichten.

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat ein neues Brandschutzgesetz erlassen. Durch dieses sollen breitere Gesellschaftsschichten und Altersklassen für die Feuerwehr interessant werden. Vor allem zu junge, zu alte und körperlich eingeschränkte Personen sollen die Möglichkeit bekommen in der Feuerwehr Dienst zu tun.

Seit Dienstag hat Niedersachsen ein neues Brandschutzgesetz. Die Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst wird mit dem nun beschlossenen Gesetz von 62 auf 63 Jahre angehoben.

In Niedersachsen soll die Altersgrenze bei der Feuerwehr um ein Jahr, von 62 auf 63 Jahre, nach oben verschoben werden. Für die Feuerwehr ist dies ein unbefriedigender Kompromiss. Die Feuerwehrleute im Landkreis Stade hatten gehofft, dass die Altergrenze auf 65 Jahre angehoben werde.

Im Juli soll das neue Brandschutzgesetz in Niedersachsen endgültig verabschiedet werden, die wichtigsten Punkte in dem neuen Gesetz sind die Anhebung der Altersgrenze auf 63 und die Möglichkeit in zwei Wehren gleichzeitig Mitglied zu sein. retter.tv hat bereits über die Pläne des neuen Brandschutzgesetzes in Nieserdachsen berichtet.