
Weil der Patient bereits tot war, weigerte sich ein Notarzt aus dem Saalekreis, zum Einsatzort zu fahren. Damit verstieß er gegen das Rettungsdienstgesetz.

Vor vier Jahren wurde der Rettungsdienst in Thüringen reformiert. Nachdem nun die Kassenärztlichen Vereinigungen zuständig waren, änderte sich auch die Zuständigkeit der Versicherung, die bei Fehlern im Einsatz haftet.

Seit langer Zeit wird an einer Neufassung des Landesrettungsdienstgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern gearbeitet. Im Oktober soll nun endlich ein Entwurf im Landtag vorgelegt werden.

Der Senat plant eine Gesetzesänderung, die alle Hilfsorganisationen aus dem Rettungsdienst werfen könnte. Rettungsdienst wäre dann einzig und allein Feuerwehraufgabe.

Die etablierten Hilfsorganisationen haben mit Schrecken auf die Änderung des Rettungsdienstgesetzes in Bayern geblickt. Private Rettungsdienstanbieter hatten gegen ihre Benachteiligung bei der Vergabe geklagt und Recht bekommen. Jetzt scheint sich das Blatt doch noch einmal zu wenden.

Die SPD will das hessische Rettungsdienstgesetz ändern, um die Rettungsdienstmitarbeiter besser gegen Angriffe zu schützen.

Nachdem der Bayerische Verfassungsgerichtshof im Mai entschied, dass die Vorrangstellung von BRK, ASB, JUH und MHD im bayerischen Rettungsdienstgesetz verfassungswidrig ist, musste das Gesetz überarbeitet werden. Nun liegt ein Entwurf zum neuen Rettungsdienstgesetz in Bayern vor.

Nun ist es verabschiedet, das neue Rettungsdienstgesetz in Sachsen. Das „Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz“ hatte in der Vergangenheit für heftige Diskussionen gesorgt.

Am morgigen Donnerstag, den 28. Juni 2012, wird die Regierungskoaltion in Sachsen, bestehend aus CDU und FDP, einen Änderungsantrag zur Novellierung des Sächsischen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzes (BRKG) in den Innenausschuss des Sächsischen Landtages einbringen.

Im Juli soll der Landtag über die geplante Gesetzesänderung entscheiden. An der von der EU geforderten Ausschreibungspflicht wird im Entwurf nicht gerüttelt werden. Allerdings wird es Zugeständnisse geben.